Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für den
„AOK-Altstadt-SOLO-Lauf“, sowie für den „Altstadtlauf Lippstadt 3.1“
1) AOK-Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lippstädter Turnverein 1848 e.V., Harkortweg 2b, 59555 Lippstadt, vertreten durch den Vorstand, – nachfolgend kurz: Veranstalter – und dem Teilnehmer aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung mit dem Titel AOK – Altstadt-SOLO-Lauf und dem Altstadtlauf-Lippstadt 3.1 – nachfolgend kurz: Veranstaltung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn der Lippstädter Turnverein 1848 e.V. hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt.
Um an dem AOK-Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 teilnehmen zu können, meldet sich die Läuferin / der Läufer bei dem jeweiligen Laufevent an und führt seinen Lauf im Wettkampfzeitraum durch.
Der Lippstädter Turnverein 1848 e.V. besitzt für den AOK Altstadt-SOLO-Lauf, sowie für den Altstadtlauf Lippstadt 3.1 die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Staatstrauer, Pandemieverordnungen etc.) – zu jedem Zeitpunkt – die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern bzw. zu verkürzen oder auch den AOK Altstadt-SOLO-Lauf, sowie auch den Altstadtlauf Lippstadt 3.1 komplett abzusagen.
Bei der Durchführung des AOK Altstadt-SOLO-Laufs und des Altstadtlaufs Lippstadt 3.1, handelt es sich nicht um eine Veranstaltung, die den Vorgaben des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) unterliegt. Jedoch ist dem Veranstalter ein sauberer Sport sehr wichtig, so dass jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung und Teilnahme die Regeln des DLV-Anti-Doping-Codes anerkennt und sich diesen Bestimmungen unterwirft.
Jeder Teilnehmer ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer*innen bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen von dem AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 bzw. deren Wertung auszuschließen.
2) Vertragsschluss
Der Lippstädter Turnverein 1848 e.V. bietet die Organisation und Durchführung von Läufen und Sportveranstaltungen – nachfolgend kurz: Veranstaltungen – an. Mit der Online-Anmeldung zu einem der Wettbewerbe des Veranstalters kommt durch die Übermittlung des ausgefüllten WebFormulars zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein Vertrag über die Organisation und Durchführung der bei online-Anmeldung über die Webseite www.altstadtlauf-lippstadt.de konkret benannten Veranstaltung zustande.
Der Organisationsbeitrag zzgl. des Entgelts für evtl. gebuchte Zusatzleistungen wird mit der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt direkt mit der Online-Anmeldung über die Website mit den angebotenen Zahlarten. Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung.
3) Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler, die zum Start 16 Jahre und älter sind. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren können ebenfalls am AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 teilnehmen, die Aufsichtspflicht verbleibt jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Die Distanz kann alternativ zum Laufen auch gehend absolviert werden.
Teilnahmevoraussetzung ist das Mitführen einer offiziellen Startnummer vom AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt. Startberechtigt sind damit Personen, die ausreichend trainiert haben und weder sich oder andere durch die Teilnahme in Gefahr bringen. Die Teilnahme ist höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummern sind nicht übertragbar.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Ausdauerwettbewerb handelt, dessen Dauer je Trainingszustand über eine Stunde betragen kann und daher einer physischen und psychischen Vorbereitung bedarf.
Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.
Jeder Teilnehmer versichert, dass ihm keine Erkrankungen oder Beeinträchtigungen bekannt sind, die die Teilnahme an dem AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 verhindern, oder die Gesundheit durch die Teilnahme beeinträchtigen.
Ein Startverbot besteht insbesondere, wenn der Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder
illegalen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Teilnahme an dem AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 ein echtes Verletzungs- oder Todesrisiko birgt (z.B. weil kein medizinisches Personal beim AOK Altstadt-SOLO-Lauf zur Verfügung steht) und er aufgrund der Art der Veranstaltung unter allen Umständen für seine eigene Sicherheit und sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich ist.
Jeder Teilnehmer akzeptiert insbesondere folgende Corona-bedingten Regelungen:
Der/die Teilnehmer/in
- hatte in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person.
- war in den letzten 14 Tagen in keinem sog. Risikogebiet.
(Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit)
- ist nicht teilnahmeberechtigt, wenn er/sie sich krank fühlt und/oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist (u.a. Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Kopf-, Hals-, Gliederschmerzen, Durchfall…).
- hält im Rahmen seines Wettkampfes jederzeit einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen
Personen ein.
- trägt einen Mund-Nasen-Schutz, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
4) Strecke & Zeitnahme „Altstadtlauf Lippstadt 3.1“
Die Zeitmessung für alle Wettbewerbe (außer Bambinilauf) erfolgt ausschließlich mit einem Transpondersystem. Das Tragen einer Startnummer mit integriertem Einmal-Transponder ist bei allen Wettbewerben für alle Teilnehmer obligatorisch.
Die Transponder verlieren mit Zieleinlauf Ihre Funktion. Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Befestigung der Startnummer auf der Brust und dem Überqueren der ausgelegten Zeitmessmatten erfolgen. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren.
Dem Teilnehmer entstehen bei diesem System keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren. Mit Zahlung des Teilnahmebeitrages ist die Zeitmessung abgegolten.
Die Wettkampfstrecke ist nicht abgesperrt. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten und größtmögliche Rücksicht gegenüber anderen Teilnehmern, Fußgängern, sowie allen anderen Verkehrsteilnehmern walten lassen.
Der Teilnehmer läuft die von ihm in der Anmeldung angegebene Distanz zu der genannten Startzeit innerhalb des Wettkampfzeitraumes. Während des Wettkampfzeitraumes gibt es eine Live-Ergebnisliste, aus der jeder Teilnehmer seine aktuelle Platzierung ersehen kann. Veröffentlicht werden das Ergebnis in der Rangliste mit Vor- und Nachnamen, das Geschlecht, Jahrgang sowie Teamname. Nach Ende des Wettkampfzeitraumes entsteht eine endgültige Ergebnisliste für jede der Wettkampfdistanzen mit den jeweiligen Bestzeiten der einzelnen Teilnehmer*innen.
5) Anmeldung, Absage und Auszeichnungen
Die Anmeldung erfolgt über das XIVADO-Onlineportal der Firma datacapo IT Services GmbH, Am Stockert 8, 79312 Emmendingen. Die Anmeldung und die Bestätigung führen zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, wenn der Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder eines von ihm zu verantwortenden Ereignisses nicht an dem AOK Altstadt-SOLO-Lauf / Altstadtlauf Lippstadt 3.1 teilnehmen kann.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (einschließlich nationaler Trauer oder behördlichen Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von Pandemien, Kriegen etc.) absagen, ohne dass dem Teilnehmer ein Schadensersatzanspruch für persönliche Aufwendungen zusteht.
Erfolgt die Anmeldung nicht durch den Teilnehmer persönlich, sondern über einen Dritten (z.B. ein Unternehmen als Arbeitgeber) so ist dieser Vertragspartner. Er fungiert als Ansprechpartner gegenüber dem Veranstalter. Gleichsam ist er dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt er dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.
Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von den gesetzlichen Vertretern erfolgen, die damit ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklären. Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die AGB´s im Namen des Teilnehmers und erklären, dass dieser in der Lage ist, die von ihnen angegebene Distanz zurückzulegen.
Ab dem 22. Mai 2021 steht für jeden „Finisher“ beim „Altstadtlauf-Lippstadt 3.1“ eine Urkunde zum Download bereit. Für die Teilnehmer*innen am „AOK Altstadt-Solo-lauf“ kann die Urkunde (sofern die Streckenlänge und die Zielzeit eingetragen ist) ab dem 26. Mai 2021 im Downloadbereich abgerufen werden.
6) Datenschutzerklärung und Persönlichkeitsrechte
- Die bei der Anmeldung erfassten Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung vom
Veranstalter und deren Dienstleister TEAMSOFT – Sportzeit, Viehhofstr. 1, 52066 Aachen (Wertung) verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke
ein.
- Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass sein Name, Vorname, Startnummer, Emailadresse (soweit vorhanden), Bruttozeit, Nettozeit und Platzierung an den offiziellen Fotodienst der Veranstaltung übermittelt werden.
- Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass sein Name, Vorname, Geburtsjahr, Verein, seine Startnummer und sein Ergebnis (Platzierung und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet veröffentlicht werden.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Videoaufnahmen, Interviews u.a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen und im Internet usw. ohne Vergütungsanspruch verbreitet und veröffentlicht werden.
- Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass sein Name, Vorname, Adressdaten, Emailadresse auch zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung an Partner/Sponsoren des Veranstalters weitergegeben werden.
- Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass der Veranstalter seine elektronisch mit der Anmeldung gespeicherten Daten für den eigenen Newsletterservice verwenden darf.
- Der Teilnehmer kann der Nutzung der gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.
7) Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lippstadt.
- Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann die Regelung, die dem Ziel und dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.
Stand: März 2021